Die Abschaffung des Eigenmietwerts hat einen finanziellen Einfluss auf das Bad. Falls Sie sich schon länger ein neues Traumbad gewünscht haben oder eine Modernisierung im eigenen Heim geplant ist, lohnt sich ein genauer Blick:
Ab der Steuerperiode 2028 müssen Eigenheimbesitzer kein fiktives Einkommen mehr versteuern. Somit entfallen viele Sanierungsabzüge sowie Abzüge bei Unterhaltskosten, welche bislang steuerlich geltend gemacht werden konnten. Beispiele hierzu sind:
- Badrenovationen
- Ersatz von Sanitäranlagen
- Boilererneuerung
- Leitungserneuerung
- Energetische Verbesserung
Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfallen diese Abzugsmöglichkeiten künftig vollständig - vorbehalten einer noch nicht bekannten kantonalen Sonderregelung.
Nutzen Sie die Möglichkeit, die Steuerabzüge einzusetzen so lange die geltenden Rahmenbedingungen noch bestehen. Ob Modernisierung Ihres Badezimmers, Ersatz Ihrer Wasserleitungen oder Optimierungen im Sanitärbereich, wir beraten Sie kompetent und zuverlässig. Für steuerliche Fragen empfehlen wir auch die Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung. Gerne stehen wir Ihnen für sämtliche Fragen zur Verfügung.
